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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §52 lita Z10a;Rechtssatz
Es bildet keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtsverletzung, wenn die belangte Behörde im Spruch des angefochtenen Bescheides die dem Bf zur Last gelegte Überschreitung der kundgemachten zulässigen Höchstgeschwindigkeit überflüssigerweise als "erheblich" qualifizierte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180068.X02Im RIS seit
19.07.2007