Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/3, S 44;Rechtssatz
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rsp ist es ohne Bedeutung, wenn der Inhalt der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zwar dem Berufsbild etwa eines Ingenieurkonsulenten für Bauwesen entspricht, der Genannte aber kein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen kann. Auch das Fehlen der Befugnis nach dem ZivTG und das daraus folgende Fehlen der Berechtigung, öffentliche Urkunden
auszustellen, ist für die Frage, ob eine Tätigkeit der eines Ziviltechnikers ähnlich ist oder nicht, nicht maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130108.X02Im RIS seit
13.09.1989Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009