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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §4;Rechtssatz
Solange nicht gegen alle Miteigentümer vollstreckbare Abtragungstitel vorliegen, kann auch gegen den Miteigentümer, gegen den bereits ein vollstreckbarer Bescheid besteht, weder ein Kostenvorauszahlungsauftrag erlassen noch die Ersatzvornahme angeordnet werden. Weiters kann während der Anhängigkeit eines Ansuchens um nachträgliche Baubewilligung nicht vollstreckt werden. (Hinweis auf E 22.9.1986, 84/05/0228, BauSlg 755 und v. 5.3.1985, 81/05/0092, BauSlg 401)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060086.X02Im RIS seit
14.03.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015