RS Vwgh 1989/9/14 87/06/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1989
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §418;

Rechtssatz

Im Falle des vorherigen Übereinkommens über die Bauführung ist der § 418 Satz 3 ABGB unanwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060039.X02

Im RIS seit

13.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten