RS Vwgh 1989/9/14 88/06/0086

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Veröffentlicht am 14.09.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §46 Abs1;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Zwar hat der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß ein Kollegialorgan berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, auf Beweisanträge, die nach Beschlußfassung aber noch vor Abfertigung des Bescheides gestellt werden einzugehen (Hinweis E 16.2.1971, 1984/70, VwSlg 7974 A/1971), dies gilt aber nicht für Fälle, in denen der Beweisantrag schon vor der Beschlußfassung gestellt wurde.

Schlagworte

SachverhaltsermittlungAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988060086.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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