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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Zwar hat der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß ein Kollegialorgan berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, auf Beweisanträge, die nach Beschlußfassung aber noch vor Abfertigung des Bescheides gestellt werden einzugehen (Hinweis E 16.2.1971, 1984/70, VwSlg 7974 A/1971), dies gilt aber nicht für Fälle, in denen der Beweisantrag schon vor der Beschlußfassung gestellt wurde.
Schlagworte
SachverhaltsermittlungAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Bescheidbegriff Bescheidcharakter DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988060086.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015