RS Vwgh 1989/9/14 88/06/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1989
beobachten
merken

Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ROG Tir 1984 §16b;
VStG §19;

Rechtssatz

Die theoretische Möglichkeit einer Aufhebung des § 16 b Tir ROG durch den VfGH kann nicht als Milderungsgrund bei einer Verwaltungsübertretung gewertet werden, bei der entgegen der Vorschrift des § 16 b Tir ROG ein Bauvorhaben - und somit ohne deckende Baubewilligung - errichtet wurde.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988060225.X02

Im RIS seit

15.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten