RS Vwgh 1989/9/19 89/08/0106

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

FlüssiggasV 1971 §5;
FlüssiggasV 1971 §67;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Kosten der Einrichtung eines der FlüssiggasV entsprechenden Lagers sind bei Bemessung der Geldstrafe nicht zu berücksichtigen (zum Vorbringen des bf BMAS, dass die von der belangten Behörde nur einen geringen Prozentsatz der durch Einrichtung eines der FlüssiggasV entsprechenden Lagers entstehenden Kosten ausmache).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080106.X02

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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