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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FlüssiggasV 1971 §5;Rechtssatz
Die Kosten der Einrichtung eines der FlüssiggasV entsprechenden Lagers sind bei Bemessung der Geldstrafe nicht zu berücksichtigen (zum Vorbringen des bf BMAS, dass die von der belangten Behörde nur einen geringen Prozentsatz der durch Einrichtung eines der FlüssiggasV entsprechenden Lagers entstehenden Kosten ausmache).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080106.X02Im RIS seit
19.09.1989