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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bezeichnet der Bf ausdrücklich und unmissverständlich als verletztes Recht iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, nicht mit der ausgesprochenen Strafe bestraft zu werden, so ist der angefochtene Bescheid auch nur hinsichtlich des Strafauspruches aufzuheben. (hier: wegen Unzuständigkeit der bel Beh)
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040235.X04Im RIS seit
24.02.2006