Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/04/0006 E 27. Juni 1989 VwSlg 12955 A/1989 RS 1Stammrechtssatz
§ 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO stellt in spezifischer Form auf das Konkursrecht und Ausgleichsrecht ab. Daraus ist zu folgern, dass nur die entsprechenden - auf der Grundlage österreichischen Konkursrechtes und Ausgleichsrechtes gefassten - Beschlüsse betreffend die Eröffnung des Konkurses usw für die von der Gewerbebehörde zu treffende Entscheidung das insoweit maßgebliche Sachverhaltselement darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040098.X01Im RIS seit
13.02.2007