RS Vwgh 1989/9/19 86/07/0046

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
WRG 1959 §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Quellschutzgebiet ist nicht hinreichend bestimmt, wenn dessen Lage nicht eindeutig angegeben ist und Varianten vorbehalten bleiben.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986070046.X02

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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