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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Grundsätzlich ist auch Teilzeitarbeit geeignet, die Arbeitslosigkeit auszuschließen, sofern die Entlohnung angemessen ist und die im § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG angeführten Beträge übersteigt. Die Ablehnung einer solchen Beschäftigung ist geeignet, die Voraussetzung nach § 10 Abs 1 AlVG zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080162.X01Im RIS seit
30.11.2006