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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §15 Z2;Rechtssatz
Die Behörde ist berechtigt, in einem Verfahren betreffend die Ausübung eines Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte die Frage der Genehmigungspflicht der Betriebsanlage selbstständig zu beurteilen, auch wenn ein Verfahren nach § 358 Abs 1 GewO anhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040062.X05Im RIS seit
11.10.2006