RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0083

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;

Rechtssatz

Die für einen Sportverein durchgeführte Planung und Bauüberwachung einer Tennishalle, einer Kegelbahn und eines Restaurants stellt eine regelmäßig nicht im Rahmen eines Dienstvertrages, sondern eines Werkvertrages erbrachte Tätigkeit dar, weil das Wesen einer derartigen Tätigkeit in der Erbringung eines bestimmten Werkes liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140083.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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