Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen, dass die belangte Behörde ausreichende Ermittlungen im Hinblick auf die dem Bfr spruchgemäß zur Last gelegte Verwaltungsübertretung unterließ ("Inbetriebnahme eines Hubstaplers" - "Inbetriebnahme eines Dieselhubstaplers").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040052.X01Im RIS seit
07.03.2007