RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0052

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ausführungen, dass die belangte Behörde ausreichende Ermittlungen im Hinblick auf die dem Bfr spruchgemäß zur Last gelegte Verwaltungsübertretung unterließ ("Inbetriebnahme eines Hubstaplers" - "Inbetriebnahme eines Dieselhubstaplers").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040052.X01

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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