RS Vwgh 1989/9/19 87/04/0032

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Ausführungen, dass die bel Beh keine Feststellungen getroffen hat, inwieweit sich die Änderung der Anlage auf die bestehende Anlage dergestalt auswirkt, dass durch die Änderung der Anlage neue oder größere Brandgefahren auch durch die bestehende Anlage ausgelöst werden und inwieweit die Vorschreibung einer Blitzschutzanlage auch hins der bereits genehmigten Anlage erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040032.X03

Im RIS seit

27.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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