RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §28 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur (richtigen) - negativen - Würdigung der Persönlichkeit des Bf durch die belangte Behörde, der mehrfach wegen Betruges verurteilt worden ist; die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für die Ausübung des Kosmetikgewerbes und Fußpflegergewerbes wurde verweigert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040053.X03

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten