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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen zur (richtigen) - negativen - Würdigung der Persönlichkeit des Bf durch die belangte Behörde, der mehrfach wegen Betruges verurteilt worden ist; die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für die Ausübung des Kosmetikgewerbes und Fußpflegergewerbes wurde verweigert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040053.X03Im RIS seit
07.03.2007