RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0055

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3150/78 E 29. November 1979 VwSlg 9979 A/1979 RS 7

Stammrechtssatz

Auflagen im Sinne des § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördliche erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E 30.11.1977, 945/76). Eine "Auflage", deren Bedeutung sich in einen Hinweis auf das zulässige Immissionsmaß erschöpft, - hier: auf dem Balkon des Nachbarn darf kein höherer Immissionsgrenzwert als 30 dB(A) durch den Betrieb der Anlage auftreten - dient nicht der nach § 77 Abs 1 GewO 1973 zu erfüllenden Konkretisierungsaufgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040055.X03

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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