Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 115;Rechtssatz
Es widerspricht jeder wirtschaftlichen Übung, im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach Beendigung einer bedungenen Dienstleistung noch durch drei Jahre hindurch Löhne auszuzahlen (Abgrenzung zu Werkvertrag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140083.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011