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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 194;Rechtssatz
Eine Maßnahme nach § 299 BAO ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Tatbestand der zitierten Bestimmung stützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140092.X04Im RIS seit
19.09.1989