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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Behörde hat bei der Prüfung der Frage, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde bei Ausübung des Gewerbes eine gleiche oder ähnliche Straftat begehen, auf mit der "Resozialisierung" in Zusammenhang stehende Umstände nicht Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040053.X02Im RIS seit
07.03.2007