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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen eingetretener Verfolgungsverjährung ist an sich kein Hindernis dafür, eine Nichterfüllung von rechtskräftig in Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen als schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040009.X02Im RIS seit
06.03.2007