RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0009

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76 Abs2;

Rechtssatz

Die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen eingetretener Verfolgungsverjährung ist an sich kein Hindernis dafür, eine Nichterfüllung von rechtskräftig in Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen als schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040009.X02

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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