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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19;Beachte
Siehe:89/14/0023 E 19. September 1989 Besprechung in:ÖStZB 1990, 112;Rechtssatz
Eine Ausgabe und damit ein Geldfluß liegt nur dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Abgabepflichtigen ausgeschieden ist. Eine Buchung auf dem Verrechnungskonto einer GmbH im März 1983 rückwirkend für das Jahr 1981 führt zu keiner Ausgabe und damit auch zu keinem Geldfluß im Jahr 1981.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140192.X01Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
27.03.2014