Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;Rechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung der Oberbehörde, den Abgabepflichtigen davon in Kenntnis zu setzen, daß sie ein Vorgehen nach § 299 BAO in Erwägung zieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140174.X08Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017