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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §28 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0144 E 11. Juni 1986 RS 2Stammrechtssatz
Bevollmächtigter ist eine Person, die mit ihrem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080095.X04Im RIS seit
03.05.2001