RS Vwgh 1989/9/19 89/11/0078

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Im Rahmen der Wertung einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG darf die Behörde auch den Umstand berücksichtigen, dass sich der Betroffene auch des Vergehens nach § 125 StGB schuldig gemacht hat, weil er mittels Fußtritten die Tür eines Pkws, dessen Lenker sich mit ihm in Streit befand, beschädigte. Dieses Verhalten zeigt, dass der Betroffene nicht gewillt ist, sich rechtsgetreu zu verhalten, dies gerade auch im Straßenverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110078.X01

Im RIS seit

27.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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