RS Vwgh 1989/9/19 86/14/0092

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;
BAO §299 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 194;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf § 299 BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140092.X01

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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