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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33 Abs3;Rechtssatz
Die im § 33 Abs 3 EStG bzw § 57 Abs 1 EStG normierte Erhöhung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages vermindert nicht die Steuerbemessungsgrundlage, sondern vielmehr die Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den handelsüblichen Lohnsteuertabellen ist der erhöhte allgemeine Steuerabsetzbetrag berücksichtigt und üblicherweise auch richtig ausgewiesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140189.X02Im RIS seit
19.09.1989