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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §55a;Rechtssatz
Bei einer Scheidung im Einvernehmen können - von den beiden Fällen des zweiten und dritten Satzes des § 34 Abs 3 EStG 1972, für die der Gesetzgeber die Zwangsläufigkeit durch eine praesumptio iuris et de iure substituierte, abgesehen - Aufwendungen, die sich als Folge der Scheidung im Einvernehmen darstellen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (Hinweis E 12.5.1981, 3644/80 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140197.X03Im RIS seit
19.09.1989