Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 35;Rechtssatz
Ist der privat genutzte Teil eines sonst betrieblichen Zwecken dienenden Gebäudes nur von untergeordneter Bedeutung, so zählt auch der privat genutzte Gebäudeteil zum Betriebsvermögen. Bei einer weniger als 20%igen Privatnutzung kommt dem privat genutzten Gebäudeteil grundsätzlich untergeordnete Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140172.X01Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012