RS Vwgh 1989/9/19 88/14/0173

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §186 Abs3;
BAO §252 Abs1;
BewG 1955 §21 Abs4;
VStG §2 Abs2;
VStG §4 Abs1;
VStG §7 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1993/9, S 123-124;

Rechtssatz

Die Feststellung des Einheitswertes von Liegenschaftsvermögen hat auch die steuerliche Zurechnung des Bewertungsgegenstandes zum Inhalt. Rechnet der Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid den Beschwerdegegenstand einer bestimmten Person zu, so kann diese die Zurechnung nicht iZm der vom Einheitswertbescheid abgeleiteten Festsetzung der Vermögensteuer in Abrede stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140173.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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