RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0004

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art140;
GewO 1973 §358;
GewO 1973 §360 Abs1;
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
MRK Art6;

Rechtssatz

Der VwGH hegt im Hinblick auf Art 6 MRK - unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze über die Gelegenheit des Beschuldigten zur Rechtfertigung und über das Parteiengehör - gegen die Strafbestimmung des § 366 Abs 1 Z 3 GewO weder unter dem Gesichtspunkt der Anwendbarkeit dieser Strafbestimmung auch während der Anhängigkeit eines Feststellungsverfahrens nach § 358 GewO noch unter dem Gesichtspunkt der tatbestandsmäßigen Bedeutung einer Bestrafung in der Regelung des § 360 Abs 1 GewO verfassungsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040004.X01

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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