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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140;Rechtssatz
Der VwGH hegt im Hinblick auf Art 6 MRK - unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze über die Gelegenheit des Beschuldigten zur Rechtfertigung und über das Parteiengehör - gegen die Strafbestimmung des § 366 Abs 1 Z 3 GewO weder unter dem Gesichtspunkt der Anwendbarkeit dieser Strafbestimmung auch während der Anhängigkeit eines Feststellungsverfahrens nach § 358 GewO noch unter dem Gesichtspunkt der tatbestandsmäßigen Bedeutung einer Bestrafung in der Regelung des § 360 Abs 1 GewO verfassungsrechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989040004.X01Im RIS seit
06.03.2007