RS Vwgh 1989/9/19 88/08/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
AVG §73 Abs2;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verletzung der Entscheidungspflicht ist nicht der fiktive Verlauf des Ermittlungsverfahrens (nämlich die Frage, ob das Verfahren bei zügiger Betreibung innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes tatsächlich hätte beendet werden können) entscheidend, sondern, ob die tatsächlich eingetretene Verzögerung ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist.

Schlagworte

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080144.X01

Im RIS seit

01.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten