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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §500;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verletzung der Entscheidungspflicht ist nicht der fiktive Verlauf des Ermittlungsverfahrens (nämlich die Frage, ob das Verfahren bei zügiger Betreibung innerhalb des maßgeblichen Zeitraumes tatsächlich hätte beendet werden können) entscheidend, sondern, ob die tatsächlich eingetretene Verzögerung ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist.
Schlagworte
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080144.X01Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
30.03.2017