RS Vwgh 1989/9/20 88/03/0179

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §3 Abs1;

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Frage, ob sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befunden hat, können nicht oder zumindest nicht ohne weiteres erst hernach im Krankenhaus (nach Alkoholabbau) gemachte Angaben des Beschuldigten maßgebend sein.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Verfahrensrecht Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030179.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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