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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Zur Beurteilung der Frage, ob sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand befunden hat, können nicht oder zumindest nicht ohne weiteres erst hernach im Krankenhaus (nach Alkoholabbau) gemachte Angaben des Beschuldigten maßgebend sein.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Verfahrensrecht BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030179.X02Im RIS seit
12.06.2001