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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 1954 §8;Rechtssatz
Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich um keine Rechtsfolge gem § 27 StGB (hier: Wiederaufnahme eines gerichtlichen Strafverfahrens betreffend eine Verurteilung, auf die ein Aufenthaltverbot gesetzt war, Bedeutung für die Aufhebung des Aufenthaltverbotes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010077.X01Im RIS seit
29.08.2006