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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §38 Abs1;Rechtssatz
Die Teilnahme eines Gesellschafters an der Generalversammlung jener GmbH, an der er beteiligt ist, ist keine Tätigkeit iSd Art 3 des Notenwechsels zw Ö und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs BGBl 1955/194; die ausschließlich deswegen erfolgte Zurückweisung des ASt an der Grenze hat das Gesetz verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010331.X01Im RIS seit
05.09.2006