RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0122

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0320 E 3. Februar 1987 VwSlg 12392 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn zur Feststellung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse in einem Strafverfahren (hier: Übertretung des Waldverwüstungsverbotes) der Schuldenstand des Beschuldigten und der jährliche Umsatz seines Betriebes beziffert werden, so stellt dies ein undifferenziertes Ermittlungsergebnis dar.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030122.X03

Im RIS seit

15.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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