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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/07/0320 E 3. Februar 1987 VwSlg 12392 A/1987 RS 3Stammrechtssatz
Wenn zur Feststellung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse in einem Strafverfahren (hier: Übertretung des Waldverwüstungsverbotes) der Schuldenstand des Beschuldigten und der jährliche Umsatz seines Betriebes beziffert werden, so stellt dies ein undifferenziertes Ermittlungsergebnis dar.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030122.X03Im RIS seit
15.01.2007