Index
L65000 Jagd WildNorm
AVG §37;Rechtssatz
Angesichts der bekanntermaßen geringen Populationsdichte der Steinadler stellt schon der Abschuss auch nur eines einzigen Steinadlers einen erheblichen Eingriff in den Steinadlerbestand dar.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche VerboteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030122.X02Im RIS seit
15.01.2007