RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0122

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

L65000 Jagd Wild
L65007 Jagd Wild Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
JagdG Tir 1983 §36 Abs2;
JagdG Tir 1983 §70 Abs1;
JagdRallg;
VStG §19;

Rechtssatz

Angesichts der bekanntermaßen geringen Populationsdichte der Steinadler stellt schon der Abschuss auch nur eines einzigen Steinadlers einen erheblichen Eingriff in den Steinadlerbestand dar.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030122.X02

Im RIS seit

15.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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