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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs2;Rechtssatz
Erstreckt sich ein Nachtfahrverbot (hier auf der Loferer Bundesstraße B 312 für Lkw: V d Tir LReg) über den Wirkungsbereich mehrerer BHs (hier Kufstein und Kitzbühel) und wird eine Ausnahme nach § 45 Abs 2 StVO für die ganze Strecke (und nicht bloß für den Bereich einer einzigen BH) beantragt, so ist zur Entscheidung darüber die LReg berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030018.X02Im RIS seit
15.09.2006