RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273a;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0229 B 11. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerden eines unter Sachwalterschaft stehenden und somit einem nach früherer Rechtslage beschränkt Entmündigten Gleichstehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (Hinweis auf B 14.5.1970, 0176/70, VwSlg 7793 A/1970).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Sachwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010299.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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