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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/01/0229 B 11. Jänner 1989 RS 1Stammrechtssatz
Beschwerden eines unter Sachwalterschaft stehenden und somit einem nach früherer Rechtslage beschränkt Entmündigten Gleichstehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (Hinweis auf B 14.5.1970, 0176/70, VwSlg 7793 A/1970).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters SachwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010299.X01Im RIS seit
05.12.2006