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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Wird ein Antrag einer Partei meritorisch behandelt und abgewiesen, statt gem § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen, so liegt darin keine Verletzung vor dem VwGH verfolgbarer subjektiver Rechte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010100.X01Im RIS seit
11.07.2001