RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0175

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §8;
KflG 1952 §13;
KflGDV 01te 1954 §26 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend die Festsetzung der Haltestellen einer Kraftfahrlinie kommt außer dem Konzessionsinhaber niemandem Parteistellung zu (hier: keine Parteistellung, kein Beschwerderecht des Eigentümers eines für Zwecke der Haltestelle enteignungsbedrohten Grundstückes).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030175.X02

Im RIS seit

25.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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