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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/03/0234 E 17. Juni 1987 RS 5Stammrechtssatz
Eine Straße, die nur gegen die Entrichtung einer von jedermann unter den gleichen Bedingungen verlangten Maut benützt werden darf, ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030021.X01Im RIS seit
26.01.2007