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19/05 MenschenrechteNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Nach stRsp rechtfertigt die rechtskräftige Verurteilung eines Fremden zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen Raubes jedenfalls die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes; daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Fremde gemäß § 12 StGB, § 142 Abs 1 StGB und § 143 StGB verurteilt wurde, weil gemäß § 12 StGB alle dort angeführten Beteiligungsformen rechtlich gleichwertig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010135.X01Im RIS seit
07.12.2006