RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0135

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1 idF 1987/575;
MRK Art8 Abs2;
StGB §12;
StGB §142 Abs1;
StGB §143;

Rechtssatz

Nach stRsp rechtfertigt die rechtskräftige Verurteilung eines Fremden zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen Raubes jedenfalls die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes; daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Fremde gemäß § 12 StGB, § 142 Abs 1 StGB und § 143 StGB verurteilt wurde, weil gemäß § 12 StGB alle dort angeführten Beteiligungsformen rechtlich gleichwertig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010135.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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