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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 83;Rechtssatz
Steht noch nicht fest, ob es sich bei dem Betrieb des Abgabepflichtigen (hier: eine von einem Univ Prof betriebene Schweinemastanlage) um eine Einkunftsquelle handelt, sind die Abgaben nur vorläufig festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130044.X01Im RIS seit
20.09.1989