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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Wird die aufgetragene Verbesserung eines fristgebundenen Antrages (zB eines Rechtsmittels) versäumt, so ist mit einer Zurückweisung vorzugehen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010248.X03Im RIS seit
07.12.2006