RS Vwgh 1989/9/20 89/01/0248

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Wird die aufgetragene Verbesserung eines fristgebundenen Antrages (zB eines Rechtsmittels) versäumt, so ist mit einer Zurückweisung vorzugehen.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010248.X03

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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