RS Vwgh 1989/9/20 88/03/0018

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §94a Abs1;
StVO 1960 §94b;

Rechtssatz

Aus § 94 a Abs 1 und § 94 b StVO ergibt sich, dass die subsidiäre Zuständigkeit vom G der LReg zugewiesen wurde, die BezVBeh daher nur dann Beh sein kann, wenn das G dies ausdrücklich bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030018.X01

Im RIS seit

15.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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