RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0021

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Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2245/80 E 13. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes bedingt je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verhaltensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen (Hinweis E 27.6.1980 3056/79).

Schlagworte

Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030021.X05

Im RIS seit

26.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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