Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauONov OÖ 1988 Art2;Rechtssatz
Werden Bescheide über Anliegerleistungen nach Art 2 OÖ BauONov 1988 aufgehoben, dann wird der Anliegerbeitrag zur Gänze neu festgesetzt. Damit ist die gleiche Rechtslage hergestellt, wie wenn die Beschwerde gegen die ursprüngliche Festsetzung des Anliegerbeitrages zum Erfolg geführt hätte; die Beschwerde ist auf andere Weise als durch Klaglosstellung gegenstandslos geworden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170231.X01Im RIS seit
22.09.1989Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011