RS Vwgh 1989/9/22 89/11/0127

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Veröffentlicht am 22.09.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen im Rahmen der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG über die Bedeutung von einschlägigen Vorstrafen betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung iZm einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG (Hinweis E 4.7.1989, 89/11/0070 im Hinblick auf den gleichen Tatort als einer keine erkennbare besondere Gefährlichkeit aufweisenden Autobahnstelle).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110127.X01

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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