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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Ausführungen im Rahmen der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG über die Bedeutung von einschlägigen Vorstrafen betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung iZm einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f KFG (Hinweis E 4.7.1989, 89/11/0070 im Hinblick auf den gleichen Tatort als einer keine erkennbare besondere Gefährlichkeit aufweisenden Autobahnstelle).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110127.X01Im RIS seit
16.07.2007