RS Vwgh 1989/9/22 87/17/0164

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Veröffentlicht am 22.09.1989
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L85008 Straßen Vorarlberg
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

EisbEG 1954 §44;
LStG Vlbg 1969 §46;
LStG Vlbg 1969 §47;

Rechtssatz

Ein Ersatzanspruch für Vertretungskosten kann nicht auf eine analoge Anordnung des § 44 EisenbahnEntG gegründet werden. In Ansehung der Regelungen der Entschädigung und des Entschädigungsverfahrens in den §§ 46 und 47 Vlbg StraßenG ist eine "planmäßige Lücke" nicht zu erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170164.X10

Im RIS seit

26.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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