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L85008 Straßen VorarlbergNorm
EisbEG 1954 §44;Rechtssatz
Ein Ersatzanspruch für Vertretungskosten kann nicht auf eine analoge Anordnung des § 44 EisenbahnEntG gegründet werden. In Ansehung der Regelungen der Entschädigung und des Entschädigungsverfahrens in den §§ 46 und 47 Vlbg StraßenG ist eine "planmäßige Lücke" nicht zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170164.X10Im RIS seit
26.09.2005Zuletzt aktualisiert am
26.01.2012